zur Entscheidung der Bundesregierung über die Streichung des Begriffs Rasse aus dem Grundgesetz
Der Vorstand fordert, dass kein Verfassungsänderungsprozess ohne vorherige Konsultation mit Vertreter*innen aus der von Rassismus betroffenen Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft eingeleitet wird. Die Bundesregierung kann nicht im Alleingang eine Grundgesetzänderung beschließen, die jeglicher Notwendigkeit entbehrt und